Bitte beachten Sie UNBEDINGT IN IHREM EIGENEN
INTERESSE alle
gültigen
Vorschriften beim
Umgang mit Elektrizität, elektronischen Bauteilen und deren Inhaltsstoffen,
Lasern, Radio- und
Mikrowellen,
Röntgenstrahlen
und sonstigen technischen Gefahrenquellen.
Auch
wenn es begrüßenswert ist, dass die Jugend bastelt und
forscht,
so muss bei Kindern und Minderjährigen der Umgang mit
Elektrizität immer
von einem sachkundigen Erwachsenen begleitet werden.
Grundsätzlich
gilt:
Nach allen Arbeiten an technischem Gerät
sind immer die Hände gründlich zu reinigen.
Nicht bei der Arbeit essen, trinken, rauchen oder Schleimhäute
berühren.
Arbeiten an Geräten mit Spannungen größer als 42 V
dürfen nur durch entsprechend
qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden.
Auch ist im Bedarfsfall geeignete persönliche Schutzausrüstung zu nutzen, z.B. Schutzbrille, Absaugung, etc.
Sehr vernünftig ist es auch zu Mehreren zu arbeiten und ein Telefon bereitzuhalten.
Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der
Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH& Co. KG
Frag
Jan zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG
Preiler
Ring 10
D-
25774 Lehe
Telefon:
(+49) 04882-6054551
Telefax:
(+49) 04882-6054552
Email:
FJZ@die-wuestens.de
Ust-ID-Nr:
DE 814610403
AG
Pinneberg, HRA 4788 PI
vertreten
durch die Wüsten Verwaltungs GmbH, AG Pinneberg, HR B 6295
PI
Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Jan Philipp Wüsten
I.
Geltungsbereich
II.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
III.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für
Unternehmer
I.
Geltungsbereich
1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für
alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma
Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH &
Co. KG (nachfolgend „FJZ“) und ihren Kunden für die
Lieferung von Waren.
2. Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt
der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit
Verbrauchern.
Verbraucher ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt,
der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Für Unternehmer gelten ausschließlich die
im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen
für Unternehmer.
4. Bei Unklarheiten oder in Streitfällen ist allein
die deutschsprachige Fassung dieser Geschäftsbedingungen
maßgeblich.
II.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
II.
1. Angebot und Bestellung
(a) Die Darstellung des Sortiments von FJZ auf
Internetseiten, in Katalogen oder in der
Auslage stellt kein rechtlich
bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die
angegebenen Preise einschließlich
gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
(c) Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte
Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten
Angaben. Die vom Kunden
abgegebene Bestellung erfolgt mittels Bestellschein, Telefon oder
Email und ist ein bindendes Angebot.
Ein Vertrag kommt zustande,
wenn FJZ das Angebot annimmt.
Die Annahme erfolgt durch
Zusendung der Ware oder individuelle Auftragsbestätigung.
Automatisch versandte
Bestätigungen über den Erhalt einer Bestellung dienen
lediglich der Information
des Kunden und stellen keine
Vertragsannahme dar.
(d) FJZ ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden
zurückzutreten, wenn und soweit FJZ bei Vertragsschluss
mit dem Kunden seinerseits
bereits einen Einkaufsvertrag über die Ware abgeschlossen hatte
und mit der
Ware dennoch unvorhersehbar und
ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wurde.
FJZ wird den Kunden in einem
solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
des Liefergegenstandes
informieren und, wenn FJZ vom
Vertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben.
FJZ wird dem Kunden im Falle
eines solchen Rücktritts eine bereits erbrachte Gegenleistung
unverzüglich erstatten.
(e) Für
den Vertragsschluss stehen die deutsche, die englische oder die
französische Sprache zur Verfügung.
II.
2. Fälligkeit und Aufrechnung
(a) Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang der
Rechnung netto zur Zahlung fällig.
(b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Kunde insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
II.
3. Lieferung
(a) Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist,
beträgt die Lieferfrist 5 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises.
Anderenfalls beträgt die Lieferfrist 5 Werktage nach Mitteilung
der Lieferadresse.
(b) Die Lieferung erfolgt unter Berechnung der
angegebenen Verpackungs- und Versandkosten.
Sofern der Kunde eine
besondere Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten
anfallen, hat er zusätzlich diese Mehrkosten zu tragen.
II. 4. Widerrufsrecht
Widerrufsrecht |
Bitte
frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden.
Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.
Zur
Vereinfachung der Rücksendung der Ware ist es außerdem
hilfreich, wenn Sie uns kurz anrufen. So können Sie
beispielsweise von unserem kostenlosen Retourenservice profitieren
und wir können die Retoure so einfach abwickeln wie möglich.
Hier finden Sie ein Musterwiderrufsformular als
Textvorlage für Ihre eigenen Schreiben, sowie als komfortabel
druckbares PDF zum Download
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Frag Jan Zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG
Preiler Ring 10
D-25774 Lehe
Fax: +49 (0)4882-6054552
Email: FJZ@die-wuestens.de
- hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Widerruf
_________________________________________________________________________
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
_________________________________________________________________________
- Name des/der Verbraucher(s)
_________________________________________________________________________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________________________________________________________
- Datum
_________________________________________________________________________
*Unzutreffendes streichen
II.
5. Mängelhaftung
(a) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist
beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.
(b) Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt
die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr,
gerechnet ab Gefahrenübergang. Weitergehende Ansprüche
bleiben unberührt, soweit FJZ aufgrund Gesetz zwingend haftet
oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der
Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des
Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem
oder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen.
II.
6. Eigentumsvorbehaltssicherung
(a) FJZ behält sich das Eigentum an der
Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln;
bei Pfändungen oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
II. 7.
Datenschutz
FJZ nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutz-Informationen, die Sie hier einsehen können und die wir Ihnen auf
Anforderung jederzeit gerne übermitteln.
II.
8. Hinweis gem. Verpackungsgesetz
(a) Die
Entsorgung von Verpackungen erfolgt grundsätzlich
durch ein flächendeckendes System im Sinne des
Verpackungsgesetz.
(b) Verpackungen,
die von uns selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
zurückzunehmen sind, können Sie unentgeltlich an uns
zurückgeben.
II.9. Streitschlichtung
(a) Die
Europäische Kommission stellt unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur
Online-Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform)
bereit.
Die Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG nimmt
derzeit nicht an einem - für sie freiwilligen - Verfahren zur
alternativen Streitbeilegung teil.
Daher kann auch die OS-Plattform
von unseren Kunden nicht genutzt werden.
III.
Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer
III.
1. Angebot und Angebotsunterlagen
(a) Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten
nur dann, wenn diese von FJZ schriftlich bestätigt werden.
Dies gilt auch dann, wenn
FJZ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden
Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(b) Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich
die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher
Mehrwertsteuer,
jedoch ausschließlich Versandkosten. Die Darstellung des
Sortiments von FJZ auf Internetseiten, in Katalogen
oder in der Auslage
stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche
Offerte dar.
(c) Der
Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch
Absendung oder Übergabe
aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden
abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt
zustande,
wenn FJZ das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung
oder individuelle Bestätigung. Automatisch
versandte Bestellbestätigungen
dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine
Vertragsannahme dar.
(d)
FJZ ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen
anzunehmen.
(e) Wir
behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und
Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen
und im Falle von
Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.
(f) Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung
von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder
Online-Auktionen.
Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich
die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.
III.
2. Fälligkeit und Aufrechnung
(a) Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung
netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.
(b) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
III.
3. Lieferzeit
(a)
Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung in der Regel
innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung.
(b) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt
weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtung
des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
(c)
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns
insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
(d) Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen,
geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache
in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme
oder Schuldnerverzug geraten ist.
(e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit
der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von
§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB
oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern als Folge
eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung in Fortfall
geraten ist.
(f) Wir haften ferner nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu
vertretenden
vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer
Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns
zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu
vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(g) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften
Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(h) Im Übrigen haften wir im Fall des
Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen
einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(i) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte
des Kunden bleiben unberührt.
III.
4. Gefahrenübergang und Verpackungskosten
(a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.
(b) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die
Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken;
die insoweit anfallenden Kosten
trägt der Kunde.
III.
5. Mängelhaftung
(a) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
(b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist FJZ nach
eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung
einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung
ist FJZ verpflichtet, alle
zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der
Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu
verlangen.
(d) FJZ haftet nach
den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht,
die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit von Vertretern
oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit FJZ
keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(e) FJZ
haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt wird;
in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden
Schaden begrenzt.
(f) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;
dies
gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(g) Soweit
nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(h) Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(i) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses
nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt;
sie beträgt fünf Jahre, gerechnet
ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
III. 6.
Gesamthaftung
(a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als
unter III. 5. vorgesehen, ist ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche
auf Ersatz von Sachschäden
gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen
vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.
(b) Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde
anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des
Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
(c) Soweit
die Schadensersatzhaftung FJZ gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von FJZ.
III. 7.
Eigentumsvorbehaltssicherung
(a) FJZ behält sich das Eigentum an der Kaufsache
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FJZ berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme der Kaufsache durch FJZ liegt ein Rücktritt
vom Vertrag.
FJZ ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Kunden - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Feuer,
Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde
diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchführen.
(c) Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde FJZ
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit FJZ Klage gemäß §
771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, FJZ
die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §
771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen
Ausfall.
(d) Der Kunde ist
berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen;
er tritt FJZ jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt)
der Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen,
und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde
auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von
FJZ, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. FJZ verpflichtet sich
jedoch,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines
Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
so kann FJZ verlangen, dass der Kunde
FJZ die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung
mitteilt.
(e) Die
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für FJZ vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, FJZ nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt FJZ das
Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt)
zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die
unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(f) Wird die Kaufsache mit anderen, FJZ nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
erwirbt FJZ das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag,
einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart,
dass der Kunde FJZ anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum
für FJZ.
(g) FJZ
verpflichtet sich, die FJZ zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt FJZ.
III. 8.
Datenschutz
FJZ nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutz-Informationen, die Sie hier einsehen können und die wir Ihnen auf
Anforderung jederzeit gerne übermitteln.
III.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
(a) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz
von FJZ Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand; FJZ ist jedoch
berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen.
(b) Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG)
ist ausgeschlossen.
(c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein oder werden und/oder den gesetzlichen
Regelungen widersprechen, so wird
hierdurch die Wirksamkeit der AGB im übrigen nicht berührt.
Die
Vertragsparteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung
einvernehmlich durch eine
solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
in rechtswirksamer Weise am
nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei
Regelungslücken.
Stand
01/2019